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§ 173 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2010/63ÖJZ-LS 2010, 377 - 378 Heft 8 v. 15.4.2010

§ 173 Abs 1 StPO

Das angesprochene Judikat befasst sich mit Verhältnismäßigkeitsfragen iZm U-Haft. Insofern war zu klären, ob bei Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Strafnachsicht die Unverhältnismäßigkeit bereits gegeben ist. In casu war eine Freiheitsstrafe in erster Instanz von 2 Jahren, in zweiter Instanz eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, davon 16 Monate bedingt, ausgesprochen worden.

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