§ 71 ZPO; § 19 RAO
Die Verfasserin widmet ihren Beitrag dem Entlohnungsanspruch des Verfahrenshelfers. Dabei geht sie auf die Hinterlegungsbefugnis und die Aufrechnung mit Barschaften nach § 19 RAO ein und untersucht die Zulässigkeit der Sicherung des Entlohnungsanspruchs nach § 71 ZPO. Welche Möglichkeiten bleiben also, um dem Verfahrenshelfer seinen Anspruch zu vermitteln?