§ 9 Abs 5 StVO
Vorliegendes Judikat hatte die Benützungspflicht von Fahrstreifen, die durch Bodenmarkierungen für das Einordnen bestimmter Fahrzeugarten bestimmt sind, zu behandeln. Wie ist die Benützungspflicht aus schadenersatzrechtlicher Sicht zu beurteilen, wenn ein Hindernis in Form eines vorausfahrenden langsamen Fahrzeuges besteht?