§ 3 UVG
In vorliegender Sache hatte der OGH einen Unterhaltsvorschuss mit Auslandsbezug zu behandeln. Dabei war im Lichte des FamRÄG 2009 und des damit verbundenen Abgehens von der Erfolglosigkeit hin zu der geforderten Aussichtlosigkeit einer Exekution ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zu beurteilen, wobei Aufenthalt und Beschäftigung des Unterhaltsschuldners im Ausland wohlbekannt waren.