§ 1325 ABGB
Der OGH hatte sich mit Fragen der abstrakten Rente zu befassen. Zu thematisieren war dabei, ob sich ein zeitlich begrenzter Verdienstentgang wegen einer Heilbehandlung, der allerdings erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz eingetreten ist, auf den Zuspruch der abstrakten Rente auswirkt.