§ 71 ZPO
Vorliegendes Erkenntnis behandelt eingehend Fragen des Kostenersatzes für Verfahrenshilfe. Kann der Verfahrenshelfer Teile des von einer Partei erstrittenen Geldbetrags zurückhalten und bei Gericht hinterlegen, um dem Zahlungsbegehren der obsiegenden Partei entgegenzuwirken?