§ 13 AO
In vorliegendem Judikat widmet sich der OGH der Frage, ob die Grundbuchssperre nach § 13 AO eine Einschränkung auf richterliche Absonderungsrechte rechtfertigt oder ob diese auch für vertragliche Hypotheken gilt. Als Maßgeblicher Zeitpunkt wurde auch hier, wie im Konkursverfahren, der Zeitpunkt des Einlangens des Einverleibungsgesuchs angesehen.