§ 389 EO
Vorliegend hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob die Zurückziehung des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung diesen mit der Wirkung beseitigt, dass diese Zurückziehung auch nicht mehr widerrufen werden kann.
OGH 19.11.2009, 8 Ob 139/09p