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§ 389 EO

OGH-LeitsätzeExekutionsrechtDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2010/51ÖJZ 2010, 328 Heft 7 v. 1.4.2010

§ 389 EO

Vorliegend hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob die Zurückziehung des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung diesen mit der Wirkung beseitigt, dass diese Zurückziehung auch nicht mehr widerrufen werden kann.

OGH 19.11.2009, 8 Ob 139/09p

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