§ 82a GBG
Vorliegendes Erkenntnis behandelt die Frage der Beseitigung von Formgebrechen für vor dem 1.1.2009 eingelangte Grundbuchsgesuche. Darüber hinaus war die Tauglichkeit einer Schwarz-Weiß-Kopie, aus der der räumliche Umfang einer Dienstbarkeit nicht ableitbar ist, als Eintragungsgrundlage zu beurteilen.