§ 1375 ABGB
In vorliegender Sache hatte der OGH das Anerkenntnis eines Unternehmers zu beurteilen und die Frage zu klären, ob eine analoge Anwendung auf Anerkenntnisse iZm Verkehrsunfällen tunlich ist, sofern der Unternehmer zugesteht im Schadensfalle die Rechnung an seine Versicherung weiterzuleiten.