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§ 1375 ABGB

OGH-LeitsätzeSchuldrechtDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2010/53ÖJZ 2010, 329 Heft 7 v. 1.4.2010

§ 1375 ABGB

In vorliegender Sache hatte der OGH das Anerkenntnis eines Unternehmers zu beurteilen und die Frage zu klären, ob eine analoge Anwendung auf Anerkenntnisse iZm Verkehrsunfällen tunlich ist, sofern der Unternehmer zugesteht im Schadensfalle die Rechnung an seine Versicherung weiterzuleiten.

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