§ 37 EO
Der OGH hat exekutionsrechtlich klargestellt, dass ein Wohnungseigentumspartner dann als "Dritter" iSd § 37 EO anzusehen ist, wenn er den halben Mindestanteil desjenigen, gegen den Exekution geführt wird, erworben hat. Ist dies auch dann der Fall, wenn gegen den Dritten selbst Exekution geführt wird?