§ 62 Abs 1 AußStrG
Vorliegendes Judikat hatte sich mit Anfechtungsgründen iSd § 62 AußStrG im Falle einer fehlerhaften Datumsangabe zu beschäftigen. Begründet dieser Umstand bereits eine erhebliche Rechtsfrage iSd Außerstreitrechts?
OGH 12.11.2009, 2 Ob 174/09s