§ 86 Abs 1 UrhG
In vorliegendem Fall war die Passivlegitimation für nach § 86 Abs 1 UrhG zu belangende Personen fraglich. Haftet auch der Anstifter?
OGH 19.11.2009, 4 Ob 163/09p
§ 86 Abs 1 UrhG
In vorliegendem Fall war die Passivlegitimation für nach § 86 Abs 1 UrhG zu belangende Personen fraglich. Haftet auch der Anstifter?
OGH 19.11.2009, 4 Ob 163/09p