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§ 21 KO

OGH-LeitsätzeInsolvenzrechtDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2010/43ÖJZ 2010, 281 - 282 Heft 6 v. 15.3.2010

§ 21 KO

Gegenständlich hatte der OGH Bereicherungsansprüche iZm dem Rücktritt nach § 21 KO zu behandeln. Wie ist mit der Rückforderung bereits erbrachter Leistungen nach der Kündigung durch den Masseverwalter zu verfahren, wenn die durch den Gemeinschuldner erbrachten Teilleistungen den Wert der Gegenleistung des Vertragspartners übersteigen?

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