Art 19 Abs 2 Brüssel IIa-VO; Art 19 Abs 3 Brüssel IIa-VO
Das vorliegende Erkenntnis befasst sich mit Verfahren, die gleichzeitig in unterschiedlichen Staaten anhängig gemacht werden. Wem obliegt die Prüfung der Zuständigkeit? Liegt Ermessen des zweitangerufenen Gerichts vor?