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Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

StrafprozessrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/41EvBl 2010, 278 Heft 6 v. 15.3.2010

§ 494a Abs 2 StPO

In der dargestellten Rechtssache wurde die Kompetenz des erkennenden Gerichts zur Entscheidung über die bedingte Entlassung und die die bedingte Nachsicht beurteilt. Welches Gericht ist zuständig, wenn dem erkennenden Gericht die Zuständigkeit nicht zukommt.

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