§ 516 Abs 1 StPO
Der OGH hatte sich mit der Übergangsbestimmung des § 516 StPO zu befassen. Welche Verfahrensbestimmungen sind anzuwenden, wenn ein Urteil in erster Instanz vor Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes gefällt wurde?
OGH 24.11.2009, 11 Os 151/09d