Art 21.5. AUB U500
Im Fokus vorliegender Entscheidung steht die degenerative Vorschädigungen einer Bandscheibe. Unter welchen Umständen ist diese als bestehende Krankheitserscheinung zu sehen, die den Unfallversicherungsschutz ausschließt.
Art 21.5. AUB U500
Im Fokus vorliegender Entscheidung steht die degenerative Vorschädigungen einer Bandscheibe. Unter welchen Umständen ist diese als bestehende Krankheitserscheinung zu sehen, die den Unfallversicherungsschutz ausschließt.