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§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2010/37ÖJZ 2010, 235 Heft 5 v. 1.3.2010

§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Der OGH hatte zu klären, ob die Fehleinschätzung des Beweiswerts wegen einer aufgrund vermuteter Aussichtslosigkeit unterlassenen Vernehmung eine Wiederaufnahmsklage rechtfertigt, wobei der angesprochene Zeuge im wiederaufzunehmenden Verfahren bereits bekannt war.

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