§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO
Der OGH hatte zu klären, ob die Fehleinschätzung des Beweiswerts wegen einer aufgrund vermuteter Aussichtslosigkeit unterlassenen Vernehmung eine Wiederaufnahmsklage rechtfertigt, wobei der angesprochene Zeuge im wiederaufzunehmenden Verfahren bereits bekannt war.