§ 1299 ABGB
Vorliegende Entscheidung stellt die ärztliche Aufklärungspflicht in ihren Mittelpunkt. Dabei waren Gesundheitsbeschwerden und ein operativer Eingriff an einer Schwangeren zu behandeln, die sich auf die Gesundheit des noch ungeborenen Kindes auszuwirken drohten. Begehrt wurden 45.000.- an Schadenersatz.