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Beginn des Fristenlaufs für Räumungsexekution nicht vor Rechtskraft des Titels

ExekutionsrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/10EvBl 2010, 80 - 81 Heft 2 v. 1.1.2010

§ 575 Abs 2 ZPO

Der OGH hatte sich in vorliegender Sache mit Fragen iZm einer Räumungsexekution zu beschäftigen. Beginnt die Sechsmonatsfrist für den Antrag auf Räumungsexekution mit der Rechtskraft des Exekutionstitels oder mit der Vollstreckbarkeit? Was geschieht also, wenn Vollstreckbarkeit und Rechtskraft auseinanderfallen?

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