Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob dem Miteigentümer gegen den Vorbehaltskäufer des anderen Miteigentumsanteil ein Herausgabeanspruch zusteht oder ob er alleine die Geltendmachung seiner Anteilsrechte verlangen kann.
Rechtsgrundlagen: § 1054 ABGB
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