Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die schadenersatzrechtliche Haftungsbegründung durch Handlungen eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens zentrales Thema. Dabei wurde unter anderem auch die Tatbestandsmäßigkeit von Einflussnahme auf einen Dritten, der Zahlungen nicht widmungsgemäß abgeführt hat, als haftungsbegründend angesehen.
Rechtsgrundlagen: § 23b WAG 1996; § 75 WAG