Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das erkennende Gericht die Rückführung eines entführten Kindes unter dem Aspekt des Ausnahmetatbestandes des Art 13 Abs 1 lit b HKÜ zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: Art 13 HKÜ
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das erkennende Gericht die Rückführung eines entführten Kindes unter dem Aspekt des Ausnahmetatbestandes des Art 13 Abs 1 lit b HKÜ zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: Art 13 HKÜ
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