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Was auf der Hand liegt, braucht Antragsteller nicht vorzubringen

StrafprozessrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/149EvBl 2010, 1020 - 1021 Heft 22 v. 15.11.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung wendet sich das Höchstgericht der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen von der Einhaltung formaler Anforderungen für die Einbringung von Beweisanträgen abgegangen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 StPO

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