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§ 52 Abs 2 Z 1 WEG 2002

OGH-LeitsätzeWohnungseigentumsrechtÖJZ-LS 2010/160ÖJZ-LS 2010, 971 - 972 Heft 21 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH differenzierend mit den Parteibegriffen des WEG und des AußStrG auseinanderzusetzen.

Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 2 Z 1 WEG 2002

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