Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung thematisiert der OGH die Zulässigkeit der einseitigen Verlängerung einer Garantiefrist anstatt der Gewährung eines Preisminderungsanspruchs. Dabei kommt der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 besondere Bedeutung zu.
Rechtsgrundlagen: § 933 Abs 1 ABGB