vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Betrugsopfer ist durch §§ 39ff BWG nicht geschützt

BankwesenJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/133EvBl 2010, 918 - 920 Heft 20 v. 15.10.2010

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt anhand des Schutzzwecks des Bankwesengesetzes eindeutig fest, dass dieser die Verfolgung von Allgemeininteressen, nicht aber die Abwehr bloß vereinzelter Betrugsfälle vor Augen hat.

Rechtsgrundlagen: § 40 BWG; § 41 BWG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!