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Bloße Mutmaßungen sind nicht Gegenstand der Fragenrüge

StrafprozessrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/135EvBl 2010, 922 - 923 Heft 20 v. 15.10.2010

Zusammenfassung: Im Zentrum der Entscheidung stand in vorliegender Sache der Anwendungsbereich der Fragerüge. In diesem Kontext war der Begriff des "Vorbringens" hinsichtlich der prozesskonformen Darstellung einer Rüge einer Analyse zuzuführen.

Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 1 Z 6 StPO

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