§ 27 Abs 2 UrhG; § 27 Abs 3 UrhG
Gegenständliche Entscheidung hatte sich mit der Übertragung von Werknutzungsrechten an gewerbsmäßig hergestellten Filmwerken dahingehend zu befassen, ob die Zustimmung des Filmherstellers zwingend notwendig ist.
OGH 8.9.2009, 4 Ob 135/09w