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§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtÖJZ-LS 2010/5ÖJZ-LS 2010, 42 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Im vorliegenden Fall war vor allem fraglich, ob das Vorbringen neuer Tatsachen im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens, die den Kläger von einem Anerkenntnis abgehalten hätten, zulässig sind.

OGH 5.8.2009, 6 Ob 30/09v

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