§ 55 Abs 1 ARHG
Vorliegendes Erkenntnis hatte die Frage der Zuständigkeit im Rechtshilfeverfahren zu beurteilen.
OGH 8.9.2009, 11 Os 65/09g
§ 55 Abs 1 ARHG
Vorliegendes Erkenntnis hatte die Frage der Zuständigkeit im Rechtshilfeverfahren zu beurteilen.
OGH 8.9.2009, 11 Os 65/09g