§ 140 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der OGH eingehend mit dem Wesen des Masterstudiums der Publizistik im Vergleich zum entsprechenden Bachelorstudium zu befassen. Dabei war der Fortbestand der Unterhaltspflicht gegenüber einem studierenden Kind ebenso fraglich wie die "Erheblichkeit" der Erweiterung beruflicher Möglichkeiten. Nimmt diese Erweiterung auf die Unterhaltspflicht Einfluss oder sind auch noch andere Faktoren maßgeblich?