Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat behandelt die Anfechtbarkeit von Auszahlungen der Scheingewinne aus Pyramidenspielen als unentgeltliche Verfügung. Kommt es darauf an, ob der Empfänger die Unentgeltlichkeit kannte?
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 1 KO
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