Zusammenfassung: Im Rahmen einer ausführliche Judikaturbesprechung wird der Beitrag eines Unternehmers zu Finanzvergehen behandelt, der wissentlich Verstöße gegen die Buchführungspflicht seiner Mitarbeiter duldet, die im Lichte des § 33 FinStrG zur Verkürzung von Abgaben Dritter führen. Eingehend wurde dabei zwischen steuerunehrlichem verhalten durch Tun und Unterlassen differenziert.