Zusammenfassung: Gegenständlich war fraglich, welcher Zeitpunkt nach Einlangen des Überbots für die Aufforderung zum Erlag einer Sicherheit unter Betrachtung der EO-Novelle 2008 maßgeblich ist.
Rechtsgrundlagen: § 198 Abs 1 EO
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Zusammenfassung: Gegenständlich war fraglich, welcher Zeitpunkt nach Einlangen des Überbots für die Aufforderung zum Erlag einer Sicherheit unter Betrachtung der EO-Novelle 2008 maßgeblich ist.
Rechtsgrundlagen: § 198 Abs 1 EO
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