Zusammenfassung: In vorliegender Sache befasst sich der OGH mit der Vollendung des Tatbestands des § 28a SMG und spricht eindeutig aus, dass es für die Strafbarkeit einer Annahme nicht bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 28a Abs 1 SMG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In vorliegender Sache befasst sich der OGH mit der Vollendung des Tatbestands des § 28a SMG und spricht eindeutig aus, dass es für die Strafbarkeit einer Annahme nicht bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 28a Abs 1 SMG
Schlagwörter: