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§ 147 Abs 2 StGB; § 147 Abs 3 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2010/130ÖJZ-LS 2010, 781 Heft 17 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Mit angesprochenem Erkenntnis trifft der OGH eindeutige Aussagen zum Betrugsschaden und ermittelt diesen, indem er die Wertunterschiede zwischen Leistung und tatplangemäßer Gegenleistung gegenüberstellt.

Rechtsgrundlagen: § 147 Abs 2 StGB; § 147 Abs 3 StGB

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