Zusammenfassung: In vorgestellter Rechtssache hat das Höchstgericht festgestellt, dass sich die nichtigkeitsbewehrten Verfahrensgarantien auch auf die Urteilsverkündung beziehen und konsequent eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes Urteilsnichtigkeit bewirkt.
Rechtsgrundlagen: § 229 Abs 4 StPO