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§ 229 Abs 4 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2010/121ÖJZ-LS 2010, 733 Heft 16 v. 15.8.2010

Zusammenfassung: In vorgestellter Rechtssache hat das Höchstgericht festgestellt, dass sich die nichtigkeitsbewehrten Verfahrensgarantien auch auf die Urteilsverkündung beziehen und konsequent eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes Urteilsnichtigkeit bewirkt.

Rechtsgrundlagen: § 229 Abs 4 StPO

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