Zusammenfassung: Gegenständlich hatte das Höchstgericht zu beurteilen, ob sich an der öffentlich rechtlichen Qualität des Pflegegeldanspruchs etwas ändert, wenn eine öffentliche Krankenanstalt einem privaten Rechtsträger übereignet wird. Welche Auswirkung hat diese Konstellation auf die Ausfertigung eines Rückstandsausweises und die alternative Anrufung eines Zivilgerichts?
Rechtsgrundlagen: § 30 KAKuG