Zusammenfassung: Der OGH hatte sich der Frage zu widmen, ob im Lichte des § 43 Abs 2 StPO die Mitwirkung eines Richters an einem Unzuständigkeitsurteil dessen Ausgeschlossenheit im nachfolgenden Verfahren bedingt.
Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 2 StPO
Zusammenfassung: Der OGH hatte sich der Frage zu widmen, ob im Lichte des § 43 Abs 2 StPO die Mitwirkung eines Richters an einem Unzuständigkeitsurteil dessen Ausgeschlossenheit im nachfolgenden Verfahren bedingt.
Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 2 StPO