Zusammenfassung: Mit gegenständlichem Erkenntnis hat sich das entscheidende Gericht deutlich gegen die Einbeziehung der 13. Familienbeihilfe in die Bemessung des vorläufigen Unterhalts nach § 382a EO ausgesprochen. Im Rahmen der Judikaturbesprechung wird dabei auf Stimmen aus der Lehre und die bisherige Judikaturlinie des OGH eingegangen. Mit einer Anmerkung von Andreas Konecny.