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§ 37 Abs 1 Z 6 MRG

OGH-LeitsätzeMiet- und WohnrechtÖJZ-LS 2010/97ÖJZ-LS 2010, 611 Heft 13 v. 1.7.2010

§ 37 Abs 1 Z 6 MRG

Hier prüfte der OGH, ob die für die Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstands normierte Verweisung in das außerstreitige Verfahren gem § 37 Abs 1 Z 6 MRG auch für Unterlassungs- oder Wiederherstellungsansprüche des Vermieters gilt, wenn der Mieter Veränderungen nach § 9 MRG ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat.

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