§ 14 UrhG
In vorliegender Entscheidung wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine dem Urheber (hier klagende Künstlerin) vorbehaltene Verwertung eines Werks vorliegt. Es war fraglich, ob die beklagte Hotelbetreiberin durch die Einstellung von Lichtbildern auf ihrer Website, auf denen das Gemälde der Künstlerin im Hintergrund sichtbar war, damit das Verwertungsrecht der Urheberin verletzt hat.