§ 18 ZÄG
In dieser Entscheidung hat der OGH festgestellt, dass selbst wenn der Heil- und Kostenplan nach § 18 Abs 3 ZÄG gewisse Mängel aufweist (ua fehlende Unterschrift des Zahnarztes), dies dennoch nicht zum Verlust des Honoraranspruchs führt, wenn der Plan leicht überprüfbar bleibt.
OGH 24.2.2010, 3 Ob 223/09d