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§ 39 Abs 4 GmbHG

OGH-LeitsätzeGesellschaftsrechtÖJZ-LS 2010/99ÖJZ-LS 2010, 612 Heft 13 v. 1.7.2010

§ 39 Abs 4 GmbHG

Hier wurde geprüft, unter welchen Umständen der Stimmrechtsausschluss des Gesellschafters nach § 39 Abs 4 GmbHG besteht, va ob er auch beim Abschluss von Rechtsgeschäften (hier: zwischen Gesellschaft und Gesellschafter) und bei der Beschlussfassung iZm der Einleitung eines Rechtsstreits gilt.

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