§ 115 Abs 6 StPO
Hier befasste sich der OGH mit der Frage der Zuständigkeit der StA, die seit Inkrafttreten des StPRefG am 1.1.2008 nun - statt wie bisher das Gericht - für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen in- und ausländischer Justizbehörden und auch für die Ausfolgung sichergestellter und beschlagnahmter Gegenstände bzw. deren gerichtliche Hinterlegung nach § 1425 ABGB zuständig ist.