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§ 59 Abs 2 AußStrG

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2010/88ÖJZ-LS 2010, 567 Heft 12 v. 15.6.2010

§ 59 Abs 2 AußStrG

Vorliegendes Erkenntnis befasst sich mit der unterbliebenen Betragsanhebung des § 59 Abs AußStrG auf 30.000.- im nachehelichen Aufteilungsverfahren.

OGH 27.1.2010, 3 Ob 250/09z

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