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Tätige Reue bei auf einheitlichem Entschluss beruhender Tatmehrheit

StrafrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGHEvBl 2010/84EvBl 2010, 565 - 567 Heft 12 v. 15.6.2010

§ 167 Abs 2 Z 1 StGB

Vorliegendes Erkenntnis widmet sich der Frage, inwieweit der Ersatzpflicht aus einer Straftat Genüge getan wurde, sofern neben dieser auch noch andere Schulden bestehen. Eindeutig wurde klargestellt, dass auch bei ungleichartiger Vermögensdelinquenz bei einheitlichem Entschluss der Gesamtschaden zu erfassen ist.

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