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Örtlicher Geltungsbereich des StGB

StrafrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGHEvBl 2010/83EvBl 2010, 563 - 565 Heft 12 v. 15.6.2010

§ 67 Abs 2 StGB

Der OGH hatte sich mit der Definition des Begehungsorts iZm mit gewerbsmäßigem schwerem Betrug insofern zu beschäftigen, als er auf das historische Geschehen der Tat und die mit einer Strafe bedrohte Handlung weiter eingeht und zwischen diesen Begriffen differenziert.

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